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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 35/10 (BFH) |
§§: | FördG § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b, FördG § 3 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Modernisierung, Herstellungskosten, Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | Qualifizierung von Umbaukosten als Modernisierungs- oder andere nachträgliche Herstellungskosten oder als (originäre) Herstellungskosten: Handelt es sich bei den klägerseits durchgeführten Baumaßnahmen (Umbau vorhandener Büros in zwei abgeschlossene Wohnungen und eines ursprünglich eigenbetrieblich genutzten Werkstattgebäudes in vier separat fremdbetrieblich genutzte Gewerbeeinheiten) um mit einem Abschreibungssatz von 40 % gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG begünstigte Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungskosten oder um die Herstellung eines neuen bzw. "anderen" Wirtschaftsguts? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5300/05 B |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1626 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.06.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 35/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 33 10 |