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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 4/04 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Angemessenheit, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Ernsthaftigkeit der Vereinbarungen über Gehaltszuwendungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer: Sind die Vereinbarungen über die Vergütung der Geschäftsführungstätigkeit der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als ernsthaft gewollt anzusehen, wenn die vereinbarungsgemäß monatlich zu zahlenden Vergütungen erst in einem Gesamtbetrag zum Jahresende oder nach Jahren ausbezahlt worden sind, so dass verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | III 78/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 4/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 56 |