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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 12/10 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 24 b Satz 2, EG Art. 49, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 7 Abs. 4 |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Schulgeld, Ergänzungsschule, Gemeinschaftsrecht, Verfassung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Schulgeldzahlungen für den Besuch einer deutsch-französischen Schule als Sonderausgaben: Ist die Schule aufgrund eines am 31.5.1994 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik abgeschlossenen Abkommens und der Anerkennung durch die Konferenz der Kultusminister der Länder den deutschen öffentlichen Schulen gleichgestellt? Verstößt das FG-Urteil gegen Gemeinschafts- und Verfassungsrecht sowie die Übergangsregelung des § 52 Abs. 24 b Satz 2 EStG 2009? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1758/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 12/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 68 |