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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 44/05
§§: EStG § 13, EStG § 13 a, EStG § 52 Abs. 15
Schlagwörter Landwirtschaft, Entnahme, Grundstück, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Steuerpflichtige Zwangsentnahme eines Grundstücks aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen: Kann bereits aus der Tatsache, dass ein Bauantrag für ein Wohnhaus durch den künftigen Nutzer (Sohn des Betriebsinhabers) gestellt und mit dem Bau begonnen wird auf eine Entnahme des Grundstücks geschlossen werden (hier: Betriebsübergabe zwischen Baubeginn und Fertigstellung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.11.2003
Vorinstanz/AZ: 8 K 522/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 39 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2008
Erledigungs-Az: IV R 44/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 24 89