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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 38/01 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3 Satz 2, GewStG § 10 a, UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Umwandlung, Verlustabzug, Eintragung, Handelsregister, Gesellschaft mbH |
Rechtsfrage: | Kann eine GmbH nach einer Verschmelzung den Verlustabzug der übertragenden Rechtsvorgängerin bei ihrer Veranlagung nicht geltend machen, weil die übertragende GmbH ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt der Eintragung des Vermögensübergangs in das Handelsregister bereits eingestellt und nur noch schwebende Geschäfte aus der früheren Tätigkeit abgewickelt hat? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1689/99 K, F, G |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 593 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 78 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 38/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 89 |