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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 59/03
§§: BewG § 138 Abs. 5, AO 1977 § 179 Abs. 2, ErbStG § 12 Abs. 3
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Grundbesitzwert, Schenkungsteuer, Einheitliche und gesonderte Feststellung
Rechtsfrage: Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundstückswerts bei mehreren Beteiligten: Muss das Finanzamt den Grundbesitzwert (Bedarfswert) im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber dem Kläger und seiner Ehefrau feststellen, weil der Bedarfswert für Zwecke der Schenkungsteuer (möglicherweise) erforderlich und der Grundbesitz mehreren Personen (hier: Ehegatten) zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.10.2003
Vorinstanz/AZ: 11 K 5303/01 BG
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2005
Erledigungs-Az: II R 59/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils