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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 30/06
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 165 Abs. 2
Schlagwörter Erbbaurecht, Rückwirkendes Ereignis, Verjährung, Anlaufhemmung, Änderung
Rechtsfrage: Aufhebung eines Erbbaurechts als rückwirkendes Ereignis - Ist auch bei einem vorläufigen Steuerbescheid eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 möglich - Verhältnis der Korrekturnormen § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 165 Abs. 2 AO 1977 zueinander - Reichweite der Anlaufhemmung des § 175 Abs. 1 Satz 2 AO 1977? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.02.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 1961/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 35 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2007
Erledigungs-Az: IX R 30/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 21 33