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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 45/06 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3 Satz 4, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Teilwertabschreibung, Forderung, Erschließungskosten, Anschaffungskosten, Entnahme, Grundstück, Bilanzierung |
Rechtsfrage: | 1. Zeitnahe, bereits in den Streitjahren vorzunehmende Teilwertabschreibungen des Besitzunternehmens auf Forderungen (Pachtzahlungen für Betriebsgrundstück) gegenüber der Betriebs-GmbH? - 2. Angemessenheit der Anschaffungskosten eines von der Ehefrau erworbenen Baugebiets? Erschließungskosten für die Baugrundstücke als zu berücksichtigende Verbindlichkeiten eines gewerblichen Grundstückshandels? - 3. Zeitliche Zuordnung der Entnahme eines ehemaligen Betriebsgrundstücks und Bemessung des Entnahmewertes? - 4. Mangelnde Sachaufklärung des FG hinsichtlich gerügter nicht erklärbarer Auswirkungen aus der Anpassung von Bilanzwerten des Anlagevermögens an die Ergebnisse einer früheren Außenprüfung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | IV 332/2003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 45/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 10 |