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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 21/14 (BFH)
§§: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 90 Abs. 1
Schlagwörter Insolvenz, Uneinbringlichkeit, Berichtigung, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung
Rechtsfrage: Vereinnahmung von vor Verfahrenseröffnung begründeten umsatzsteuerbelasteten Forderungen durch Insolvenzverwalter: Wird eine noch vom Insolvenzschuldner begründete Forderung mit dem Übergang der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den vorläufigen starken bzw. den endgültigen Insolvenzverwalter uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG? Löst die spätere Vereinnahmung einer solchen umsatzsteuerbelasteten Forderung eine weitere Berichtigung der steuerpflichtigen Umsätze aus? Führt die Vereinnahmung zu einer Masseverbindlichkeit oder stellt sie eine Insolvenzforderung dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 02.04.2014
Vorinstanz/AZ: 7 K 7337/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1427
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 14 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2016
Erledigungs-Az: XI R 21/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 12 47