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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-297/05 (EuGH)
§§: EG Art. 28, EG Art. 30
Schlagwörter EG, Diskriminierung, Kraftfahrzeug, Zulassung, Niederlande, Einfuhrbeschränkung, EU
Rechtsfrage: Hat das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass es zuvor in einem anderen Mitgliedstaat registrierte Kraftfahrzeuge vor ihrer Registrierung in den Niederlanden einer technischen Kontrolle unterzogen hat, während eine derartige Kontrolle bei der Übertragung eines zuvor in den Niederlanden registrierten Kraftfahrzeugs auf einen anderen in den Niederlanden ansässigen Eigentümer oder Halter nicht erforderlich ist?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich der Niederlande
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 296 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.09.2007
Erledigungs-Az: Rs C-297/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 00 35