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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 104/96 |
| §§: | EStG § 26 Abs. 1, EStG § 26 a, EStG § 10 d, AO 1977 § 351 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Verlustrücktrag, Wahlrecht, Getrennte Veranlagung, Änderung |
| Rechtsfrage: | Kann bei Änderung des Verlustrücktrages nach § 10 d EStG das Ehegattenwahlrecht nur im Rahmen des § 351 Abs. 1 AO 1977 erneut ausgeübt werden? |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 13.12.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | III 57/93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.11.1999 |
| Erledigungs-Az: | XI B 220/96 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: VI B 177/96 - jetzt: XI B 220/96 - Rücknahme der Beschwerde - Verfahren eingestellt |