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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 104/96
§§: EStG § 26 Abs. 1, EStG § 26 a, EStG § 10 d, AO 1977 § 351 Abs. 1
Schlagwörter Verlustrücktrag, Wahlrecht, Getrennte Veranlagung, Änderung
Rechtsfrage: Kann bei Änderung des Verlustrücktrages nach § 10 d EStG das Ehegattenwahlrecht nur im Rahmen des § 351 Abs. 1 AO 1977 erneut ausgeübt werden?
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 13.12.1995
Vorinstanz/AZ: III 57/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.1999
Erledigungs-Az: XI B 220/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: VI B 177/96 - jetzt: XI B 220/96 - Rücknahme der Beschwerde - Verfahren eingestellt