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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-5/98 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 69/335/EWG, EGV Art. 5 |
| Schlagwörter | Gesellschaftsteuer, Rückforderung, Verjährung, Kapitalverkehrsteuer |
| Rechtsfrage: | Sind Art. 5 EG-Vertrag und der Grundsatz der Rechtssicherheit dahin auszulegen, daß sie Artikel 190 Abs. 3 des Livre des procédures fiscales entgegenstehen, wonach ein Anspruch auf Erstattung von ohne Rechtsgrund entrichteten Beträgen nur für die Zeit nach dem 1. Januar des vierten Jahres vor dem Urteil, mit dem die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, erhoben werden kann, wenn es sich dabei um ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die von einem Mitgliedstaat versäumte Umsetzung einer unmittelbar anwendbaren, den Staatshaushalt betreffenden Richtlinienvorschrift handelt? |
| Vorinstanz: | Tribunal de grande instance Angoulême |
| Vorinstanz/Datum: | 08.01.1998 |
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |