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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 84/07 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 1, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14
Schlagwörter Fünftelregelung, Abfindung, Vereinbarung, Verfassung, Vertrauensschutz, Rückwirkung
Rechtsfrage: Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindung, welche mündlich bereits am 5.3.1999 vereinbart, schriftlich jedoch erst im Juli 1999 vertraglich fixiert und im Jahr 2000 ausgezahlt wurde? - 1. Wurde im Gespräch am 5.3.1999 eine rechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen? - 2. Rückwirkung: Kommt es für den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen allein auf den Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung oder auch auf die Auszahlung der Abfindung an? - 3. Ist die Fünftelregelung materiell-rechtlich verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.06.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 2270/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2008
Erledigungs-Az: IX R 84/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 02 32