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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/03
§§: InvZulG § 3 Satz 2, InvZulG § 3 Satz 1 Nr. 3, AO 1977 § 12 Satz 2
Schlagwörter Betriebsstätte, Handel, Tankstelle, Nutzungsüberlassung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Betriebsstätte bei längerfristiger Nutzungsüberlassung: Sind nach dem 31.12.1992 begonnene Investitionen einer Mineralölgesellschaft in Tankstellen (überwiegend auf eigenem Grund und Boden), die vor der Überlassung der Tankstellen an die jeweiligen Betreiber (Pächter oder Handelsvertreter?) abgeschlossen waren, als "Investitionen in Betriebsstätten des Handels" nach § 3 Satz 2 des InvZulG 1993 von der Zulage ausgeschlossen? Tankstellen als Betriebsstätte der Mineralölgesellschaft oder Doppelbetriebsstätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.05.2003
Vorinstanz/AZ: 16 K 1746/01 Inv, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 02 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2005
Erledigungs-Az: III R 47/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 44 30