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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 12/07 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Ortsübliche Vermietungszeit
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Nachprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für eine von vier Ferienwohnungen in einem Doppelhaus wegen erheblicher Unterschreitung der ortsüblichen Vermietungszeit - Wonach bestimmt sich die "ortsübliche Vermietungszeit", nach statistischen Erhebungen des Landesamts oder nach den konkreten Ergebnissen der im selben Komplex vermieteten anderen drei Ferienwohnungen - Ist bei der Berechnung des Totalüberschusses für die unterbelegte Ferienwohnung auf die durchschnittlichen Vermietungstage aller vier Ferienwohnungen abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.11.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 3244/05 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2008
Erledigungs-Az: IX R 12/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 84