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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 6/06 |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 18 Abs. 3 |
Schlagwörter | Künstler, Betriebsaufgabe, Nachträgliche Betriebseinnahme, Nachlass, Verwertung |
Rechtsfrage: | Sind die Einnahmen aus der Verwertung des künstlerischen Nachlasses durch die Erbin ca. 20 Jahre nach dem Tod des Freiberuflers als Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit einkommensteuerpflichtig, wenn zuvor eindeutige Entnahmehandlungen der künstlerischen Werke als restliches Betriebsvermögen bei der Erbin nicht stattgefunden haben, obwohl damals zum Zeitpunkt des Todes durch eine Betriebsprüfung ein Betriebsaufgabegewinn (ohne Berücksichtigung des künstlerischen Nachlasses) ermittelt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 220/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 348 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 10 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 6/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |