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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-275/11 (EuGH) |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst. h, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Steuerfreiheit, Beratungsleistung, Kapitalanlagegesellschaft, Sondervermögen |
Rechtsfrage: | Zur Auslegung der "Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften" i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 RL 77/388/EWG: Ist die Leistung eines außenstehenden Verwalters eines Sondervermögens nur dann hinreichend spezifisch und damit steuerfrei, wenn er eine Verwaltungs- und nicht nur eine Beratungstätigkeit ausübt oder wenn sich die Leistung ihrer Art nach aufgrund einer für die Steuerfreiheit nach dieser Bestimmung charakteristischen Besonderheit von anderen Leistungen unterscheidet oder wenn er aufgrund einer Aufgabenübertragung nach Art. 5 g der geänderten RL 85/611/EWG tätig ist? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | V R 51/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 18 31 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 07.03.2013 |
Erledigungs-Az: | Rs C-275/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 65 |