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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 43/10 (BFH) |
§§: | KN 2001 Pos 8525 UPos 4091, KN Pos 2001 8525 UPos 4099 |
Schlagwörter | Einreihung, Tarifierung |
Rechtsfrage: | Einreihung von Videokameras (sog. Camcorder), die neben der Aufzeichnung der aufgenommenen Bilder und Töne nach ihrer Bauart auch in der Lage sind, digitale Signale externer Quellen aufzuzeichnen (sog. dv-in-Funktion). Diese Funktion war zum Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht aktiviert. Ist für die Einreihung der Camcorder entscheidend, ob der Benutzer eine leichte Zugriffsmöglichkeit auf die dv-in-Funktion hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1443/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.05.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 43/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 33 67 |