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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 37/10 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Grundstück, Vermietung, Betriebsaufspaltung, Abfärbetheorie, Stille Reserven, Betriebsaufgabe
Rechtsfrage: Erzielt eine Personengesellschaft aus der Vermietung eines Grundstücks, das teilweise im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft und teilweise an fremde Dritte überlassen wird, aufgrund der Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte? Sind in die Ermittlung des bei Wegfall der personellen Verflechtung entstehenden Aufgabegewinns nur Wertsteigerungen des Grundstücks einzubeziehen, die seit dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem das FA erstmals eine Betriebsaufspaltung bejaht hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.06.2010
Vorinstanz/AZ: 8 K 3660/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2012
Erledigungs-Az: IV R 37/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 13 90