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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 83/04 |
§§: | EStG § 24 a, EStG § 2 Abs. 3 |
Schlagwörter | Altersentlastungsbetrag, Mindestbesteuerung, Verlustausgleich |
Rechtsfrage: | Sind bei der Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte gemäß § 24 a EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG zu beachten? Führt die Verlustausgleichsbeschränkung dazu, dass die Summe der Einkünfte i.S. des § 24 a EStG positiv wird und der Altersentlastungsbetrag deshalb zu gewähren ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1762/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 83/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 76 |