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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 60/98
§§: FGO § 62 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Vollmacht, Wirksamkeit, Genehmigung
Rechtsfrage: Wirksamkeit einer Prozeßvollmacht, wenn sich aus der mit der Klageschrift vorgelegten, undatierten und über einen Zeitraum von mehreren Jahren reichenden Vollmacht nicht zweifelsfrei der klare Auftrag der Klägerseite zur Durchführung des konkreten Klageverfahrens ergibt? Stillschweigende Genehmigung der Prozeßführung durch den Bevollmächtigten bei fehlender Rückäußerung der Kläger?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.07.1998
Vorinstanz/AZ: 9 K 859/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.06.1999
Erledigungs-Az: XI R 67/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: XI R 67/98 - Revision unzulässig