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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 1/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 38 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Meldung |
Rechtsfrage: | Besteht trotz der Neufassung des § 38 SGB III ein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nur, wenn sich das Kind alle drei Monate erneut bei der Arbeitsagentur meldet? Unter welchen Voraussetzungen wirkt eine Arbeitsuchendmeldung, der keine weitere Mitwirkung des Kindes nachfolgt, für die Berücksichtigung des Kindes fort bzw. ab wann entfällt der durch die Meldung begründete Status wieder? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1626/12 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 12 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2014 |
Erledigungs-Az: | XI R 1/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 54 |