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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 13/15 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Darlehensforderung, Verlust, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Rechtsfrage: Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.03.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 3661/14 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 18 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2017
Erledigungs-Az: VIII R 13/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 45