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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 6/11 (BVerfG) |
§§: | KStG 2002 i.d.F. vom 14.8.2007 § 8 c Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Körperschaft, Beteiligungserwerb |
Rechtsfrage: | Ist § 8 c Satz 1 KStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent (im Streitfall 48 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind? - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 33/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DB 2011 S. 1259 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 20 94 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2017 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 6/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 86 |