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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 10/05 |
§§: | EStG § 15 a Abs. 4, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Feststellung, Verlust, Negativer Feststellungsbescheid, Änderung |
Rechtsfrage: | Hat das Finanzamt dadurch, dass es im amtlichen Formular für den Feststellungsbescheid die Rubrik zu § 15 a Abs. 4 EStG nicht ausgefüllt hat, eine negative Feststellung zu § 15 a Abs. 4 EStG getroffen, deren Bestandskraft eine spätere Änderung/Nachholung der Feststellung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ausschließt? Handelt es sich bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Nr.2 a AO 1977 und der Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15 a Abs. 4 Satz 1 EStG um voneinander getrennte Verfahren und Verwaltungsakte, auch wenn § 15 a Abs. 4 Satz 5 EStG die Möglichkeit bietet, diese Verfahren zu verbinden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1333/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 03 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 10/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 93 |