
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 49/11 (BFH) |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68 Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Kindergeld, Wohnort, Ausland |
Rechtsfrage: | 1. Hat ein in Deutschland nichtselbständig tätiger ungarischer Staatsangehöriger, dessen Kind im Haushalt der nicht erwerbstätigen Kindsmutter in Ungarn lebt, Anspruch auf Kindergeld? - 2. Ist der Anspruch des Vaters auf Kindergeld vorrangig, wenn der Kindergeldanspruch durch eine Beschäftigung in Deutschland ausgelöst wird und der Anspruch der Kindsmutter auf ungarische Familienleistungen dagegen nur durch deren Wohnort oder Rentenbezug nach den Regelungen des Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 bestünde? - 3. Ist der Anspruch der Kindsmutter nach Art. 68 Abs. 1 Buchst. b Unterabs. i der VO (EG) Nr. 883/2004 vorrangig, wenn die Kindsmutter in Ungarn beschäftigt bzw. selbständig erwerbstätig ist, weil das Kind in Ungarn seinen Wohnort hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1075/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 253 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 01 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 49/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren V R 49/11 ruht gemäß Beschluss vom 23.9.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14, Trapkowski (Vorlagebeschluss vom 8.5.2014 III R 17/13 = SIS 14 20 92). -- Nach der EuGH-Entscheidung Trapkowski vom 22.10.2015 C-378/14, EU:C:2015:720 = SIS 15 28 09 ist das Verfahren V R 49/11 wieder aufgenommen worden. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 25 64 |