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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 31/01 |
§§: | EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 62, GG Art. 3, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Vorwegabzug, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Kürzung des Vorwegabzugs bei den Vorsorgeaufwendungen: Gehören die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu den Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG, § 3 Nr. 62 EStG? Ist der Vorwegabzug im Veranlagungszeitraum 1997 (pauschaliert) mit 16 v.H. des Bruttolohns oder aus verfassungsrechtlichen Gründen maximal i.H.d. tatsächlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu kürzen, wenn der Arbeitgeber nur Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4220/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 888 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 31/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 41 |