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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/18 (BFH)
§§: EStG § 16, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 15, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Nachträgliche Betriebseinnahme, Laufender Gewinn, Betriebsaufgabegewinn, Insolvenz, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Wirken sich im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern aus Glückspielumsätzen nebst Zinsen nach der Betriebsaufgabe eines bilanzierenden Spielhallenbetreibers als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auf den Betriebsaufgabegewinn nach § 16 EStG aus oder sind diese als nachträgliche laufende Einkünfte i.S. des § 24 Nr. 2 i. V. m. § 15 EStG im Zuflussjahr zu erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.07.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 2502/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 1712
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 14 70
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision