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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 250/98
§§: DVStB § 18 Abs. 2
Schlagwörter Steuerberaterprüfung
Rechtsfrage: Verstößt der Umstand, daß bei der Steuerberaterprüfung 1997 einigen Prüflingen als Teilnehmern eines Repetitoriums eine Prüfungsaufgabe bereits vorher bekannt war, weil ein früherer Teilnehmer dieses Repetitoriums sie als Prüfungsaufgabe für ein anderes Bundesland vorgeschlagen hatte, nicht gegen der Grundsatz der Chancengleichheit?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.07.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 592/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1615
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.1999
Erledigungs-Az: VII B 250/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet