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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 46/93
§§: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2, AO § 357 Abs. 1 J: 1977
Schlagwörter Nachweis, Beleg, Ergänzung, Bewirtung
Rechtsfrage: 1. Wurden auch die GewSt-Meßbescheide mit dem Einspruch angefochten? - 2. Ist eine nachträgliche Ergänzung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für den Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben zulässig? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.04.1993
Vorinstanz/AZ: 11 K 4882/89 F, U, G
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.1998
Erledigungs-Az: VIII R 46/93 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 51 27