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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 47/06 |
§§: | KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 35, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 148 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Zulassung, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Schuldner |
Rechtsfrage: | Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bis zur Abmeldung des Kfz, obwohl es vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Leasinggeber zurückgegeben wurde? Genügt die weiter bestehende Haltereigenschaft aufgrund der Zulassung auf den Schuldner, so dass die Steuerschuldnerschaft auf den "Rechtsnachfolger"/Insolvenzverwalter übergeht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 07.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1430/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 61/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 61/06 - Revision unbegründet |