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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-583/18 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 108 Abs. 3, NNVG Art. 7 a |
| Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Personennahverkehr, Niedersachsen |
| Rechtsfrage: | Klage eines Verbandes gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, die Entscheidung der Kommission vom 12.7.2018 - C(2018) 4385 final betreffend die Beihilfebeschwerde des Klägers vom 28.9.2016 - SA.46538 (2017/NN) für nichtig zu erklären. |
| Vorinstanz: | Verband ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 95 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 05.10.2020 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-583/18 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 14 46 |