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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 120/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Berufswechsel, Fahrlehrer
Rechtsfrage: Handelt es sich (noch) um Berufsfortbildung, wenn eine ausgebildete Industriekauffrau, die mehr als 17 Jahre nicht berufstätig war, eine ca. 8-monatige Fahrlehrerausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte absolviert hat und anschließend als Fahrlehrerin nichtselbstständig tätig ist oder liegt Berufsausbildung vor, weil erst nach Bestehen der Fahrlehrerprüfung die Befähigung zu dieser Berufsausübung gegeben war? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.08.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 1607/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.2002
Erledigungs-Az: VI R 120/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 07 74