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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 93/00
§§: AO 1977 § 357 Abs. 3
Schlagwörter Einspruch, Zinsen, Verwaltungsakt, Bezeichnung, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Ist bei der Einlegung eines Einspruchs einer GmbH der Verwaltungsakt ausreichend im Sinne von § 357 Abs. 3 AO 1977 bezeichnet, wenn das Einspruchsschreiben gegen einen kombinierten Bescheid (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsen) zwar nur die Körperschaftsteuer nennt, die spätere Einspruchsbegründung jedoch sich auch auf Nachzahlungszinsen bezieht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.08.2000
Vorinstanz/AZ: I 108/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2001
Erledigungs-Az: I R 93/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 62 03