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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 68/00
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88
Schlagwörter Neue Tatsache, Treu und Glauben, Ermittlungspflicht
Rechtsfrage: Ist eine Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ausgeschlossen, wenn das Finanzamt bei einem Sondertatbestand (hier: Arbeitnehmerabfindung) auf die Angaben des Steuerpflichtigen, der steuerlich beraten ist, vertraut und keine weiteren Ermittlungen (§ 88 AO 1977) durchführt ? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.08.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 7318/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2001
Erledigungs-Az: XI R 68/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet