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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 4/18 (BFH)
§§: EStG § 35 a Abs. 3, EStG § 35 a Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Steuerermäßigung, Handwerkerleistung, Haushalt, Öffentliche Hand, Straßenreinigung
Rechtsfrage: Sind Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden (hier: Reparatur eines Hoftores in einer Tischlerei), als Handwerkerleistungen in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) gemäß § 35 a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35 a Abs. 3 Satz 1 EStG zu berücksichtigen? - Können Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand oder einem von ihr beauftragten Dritten auf gesetzlicher Grundlage erbracht und mit dem Steuerpflichtigen nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, im Rahmen des § 35 a EStG begünstigt sein (hier: Straßenreinigungsgebühr)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.07.2017
Vorinstanz/AZ: 12 K 12040/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.2020
Erledigungs-Az: VI R 4/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 18 08