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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1092/07 (BVerfG)
§§: FGO § 54 Abs. 2, FGO § 56 Abs. 1, FGO § 116 Abs. 7, FGO § 120 Abs. 2, ZPO § 222 Abs. 2, FGO § 56 Abs. 2
Schlagwörter Büroorganisation, Fristberechnung, Fristüberwachung, Mitarbeiter, Personalüberwachung, Rechtsbehelfsbegründungsfrist, Revisionsbegründungsfrist, Vertreterverschulden, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Versäumte Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.01.2007
Vorinstanz/AZ: III R 65/05
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2007 S. 945
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 62 10
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 18.12.2007
Erledigungs-Az: 1 BvR 1092/07
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen