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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 29/07
§§: UStG 1993 § 24, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 15 a Abs. 1
Schlagwörter Durchschnittssatz, Land- und Forstwirtschaft, Vorsteuerabzug, Berichtigung, Landwirtschaft
Rechtsfrage: 1. Hat der Steuerpflichtige im Falle der steuerpflichtigen Verpachtung einen Vorsteuerberichtigungsanspruch gemäß § 15 a UStG a.F. ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung hinsichtlich der bis zur Einbringung des landwirtschaftlichen Betriebs in die GbR entstandenen Vorsteuerbeträge, wenn ein Milchviehstall fertig gestellt wird, nachdem der landwirtschaftliche Betrieb ohne den Milchviehstall in eine GbR eingebracht wurde? - 2. Ist der Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG eine Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15 a UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.02.2007
Vorinstanz/AZ: 16 K 10591/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 83
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision