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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 20/07
§§: EStG § 74 Abs. 1 Satz 4, BGB § 1610 Abs. 2, BGB § 1612 Abs. 1, AO § 5, FGO § 102
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Ermessen, Betreuung, Heimunterbringung, Unterhalt
Rechtsfrage: Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der Eingliederungshilfe nach SGB XII für das vollstationär untergebrachte behinderte Kind erbringt, wegen Ermessensreduzierung auf Null, wenn die Unterhaltsleistungen einschließlich der Sachleistungen der Eltern mindestens die Höhe des Kindergeldes erreichen? Dürfen nur Barunterhaltsleistungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden, da nach § 1610 Abs. 2 BGB bei volljährigen Kindern ein Betreuungsunterhalt nur noch als freiwillige Leistung erbracht wird? Verfahrensmangel: Eigene Ermessensausübung durch das FG wegen fehlender Ermessensausübung durch die Kindergeldstelle? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.02.2007
Vorinstanz/AZ: 13 K 2752/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2009
Erledigungs-Az: III R 20/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet