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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 19/03 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Arbeitszimmer, Mittelpunkt, Lehrer, Berufsschullehrer, Autor, Schulbuchautor, Schriftstellerische Tätigkeit |
| Rechtsfrage: | Häusliches Arbeitszimmer: Wo liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Berufsschullehrers, der auch schriftstellerisch als Schulbuchautor tätig ist und für seine Tätigkeiten (Unterrichtsvorbereitung, schriftstellerische Tätigkeit) zwei Räume in einem Einfamilienhaus nutzt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 29.05.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2681/00 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 31 21 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.12.2004 |
| Erledigungs-Az: | IV R 19/03 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 08 82 |