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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 12/19 (BFH) |
§§: | UStG § 25 |
Schlagwörter | Reiseleistung, Leistung, Vermietung, Vermittlung |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Kläger als Reiseveranstalter oder als Vermittler von Reiseleistungen tätig geworden? - 2. Erfüllt die alleinige Vermietung einer Ferienwohnung, ohne dass weitere Leistungselemente wie Beratung und Unterrichtung hinzutreten, den Begriff der "Reiseleistungen eines Unternehmers"? - 3. Ist § 25 Abs. 1 UStG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass "Reiseleistungen eines Unternehmers" mindestens zwei selbstständige nebeneinanderstehende Leistungen voraussetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 261/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 25 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 12/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: V R 9/16 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 65 |