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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 35/12 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 2 Satz 1, KStG § 11 Abs. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Verlustvortrag, Besteuerungszeitraum, Liquidation
Rechtsfrage: Ist im Falle der Liquidationsbesteuerung der Grundabzugsbetrag des § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG aufgrund des sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG ergebenden (maximal) drei Jahre umfassenden Besteuerungszeitraums nur einmal zu gewähren; oder sind die Liquidationsergebnisse getrennt zu betrachten und ist für die Gewinnjahre jeweils ein Grundabzug in Höhe von 1 Mio. EUR zu gewähren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.03.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 2199/09 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.01.2013
Erledigungs-Az: I R 35/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 24