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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 86/04
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, LStR Abschn 31 Abs. 7 Nr. 2
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch
Rechtsfrage: Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG auch dann vor, wenn es keine Angaben über den Tachostand zu Beginn der betrieblichen oder privaten Fahrten enthält und sich der Reisezweck und die Geschäftspartner nur aus ergänzenden Aufzeichnungen der Reisekostenabrechnungen ergeben? Führen Mängel eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung oder ist auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen eine Schätzung des betrieblichen und privaten Kostenanteils möglich? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.04.2001
Vorinstanz/AZ: 15 K 4247/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 350
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2006
Erledigungs-Az: VI R 86/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet