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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 26/10 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 9
Schlagwörter Abfindung, Freibetrag
Rechtsfrage: Abfindung bei Arbeitsplatzwechsel: Ist die Vorschrift des § 3 Nr. 9 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass sie jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn dem abgefundenen Arbeitnehmer unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Arbeitsplatzverlust droht (weil infolge der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein anderes, bisher ruhendes, Beschäftigungsverhältnis als Beamter wieder auflebt) und somit eine soziale Härte nicht gegeben ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 04.05.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 1069/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 40 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2011
Erledigungs-Az: IX R 26/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 12 49