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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 59/07 (BFH)
§§: EStG § 33 a Abs. 2 Satz 1, EStG § 33 a Abs. 2 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4
Schlagwörter Ausbildungsfreibetrag, Nutzungsüberlassung, Familienheimfahrt, Einkünfteermittlung
Rechtsfrage: Ausbildungsfreibetrag: Können Aufwendungen für Familienheimfahrten des zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes auch dann bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden, wenn die Eltern den Familienwagen nur im Rahmen von Abhol- und Bringfahrten überlassen; also keine dauernde Nutzungsüberlassung des PKW gegeben ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.05.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 1676/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 34 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.11.2009
Erledigungs-Az: VI R 59/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 60