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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 31/08 (BFH) |
§§: | EStG § 55 Abs. 1, EStG § 55 Abs. 6, EStG § 13, MilchAbgV § 12, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Milchreferenzmenge, Pachtvertrag, Beendigung, Veräußerungsgewinn, Kürzung, Buchwert, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Ist bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge, die nach Pachtende auf den Kläger als Verpächter übergegangen war, dem Veräußerungserlös im Hinblick auf einen Teileinzug der Milchreferenzmenge zugunsten der Landesreserve gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 MilchAbgV ein um 33 % gekürzter Buchwert gegenüberzustellen? Verstößt die Kürzung des Buchwerts gegen den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 237/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 27 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.09.2010 |
Erledigungs-Az: | IV R 31/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 04 81 |