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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Verkehrsflugzeugführer, Führerschein |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für den Erwerb einer Verkehrsflugzeugführerscheinlizenz (ATPL) erster Klasse und der Langstreckenberechtigung (Long Range) eines Flugzeugmechanikers als (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar, wenn der wirtschaftliche Zusammenhang mit den angestrebten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Pilot aufgrund eines während der Schulung abgeschlossenen Arbeitsvertrags mit einem Luftfahrtunternehmen gegeben ist und dieses einen Teil der Kosten übernommen hat? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2175/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.08.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |