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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 125/94
§§: FGO § 68
Schlagwörter Änderungsbescheid, Antrag, Gegenstand des Verfahrens, Auslegung
Rechtsfrage: Verletzung des § 68 FGO, weil der während des Klageverfahrens ergangene Änderungsbescheid innerhalb der Frist weder ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens erklärt wurde noch ein (zur Sache Stellung nehmender - Vorkostenabzug § 10 e EStG -) Schriftsatz dahingehend ausgelegt werden kann? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.08.1994
Vorinstanz/AZ: 3 K 2737/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.04.1998
Erledigungs-Az: X R 125/94 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 11