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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 4/14 (BFH)
§§: EStG § 4 h Abs. 1, EStG § 4 h Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Konzern, Zinsschranke, Gewinnanteil, Tochtergesellschaft
Rechtsfrage: Ist bei mehrstöckigen Personengesellschaften zur Ermittlung des für die Zinsschranke maßgeblichen Gewinns der Obergesellschaft deren steuerlicher Gewinn um die gesondert und einheitlich festgestellten Gewinnanteile aus den Beteiligungen an den Tochterpersonengesellschaften zu kürzen? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 23.6.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Verfahren 2 BvL 1/16 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.12.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 1916/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 06 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.2016
Erledigungs-Az: IV R 4/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 23.6.2016) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.