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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 52/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Außendienst
Rechtsfrage: Nur begrenzter oder voller Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines gewerblich tätigen Konstrukteurs. Stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar, weil die auf den Außendienst entfallenden Tätigkeiten weder qualitativ noch zeitlich einen unbedeutenden Umfang einnehmen (durchschnittlich monatlich 12 Tage auf Baustelle )? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.07.2001
Vorinstanz/AZ: III 250/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.04.2003
Erledigungs-Az: X R 52/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 36 97