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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/20 (BFH)
§§: InsO § 55 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Anfechtung, Änderung der Bemessungsgrundlage, Organschaft
Rechtsfrage: Vorsteuerberichtigung bei einer aufgrund von Insolvenz nicht mehr bestehenden Organschaft: Stellen Umsatzsteuerforderungen im Insolvenzverfahren einer vormaligen Organgesellschaft, die auf Vorsteuerberichtigungsansprüchen i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG wegen der Rückgewähr von insolvenzrechtlich anfechtbar geleisteten Zahlungen an ihre Lieferanten basieren, auch bei Durchsetzung der Anfechtungsansprüche durch den Insolvenzverwalter des vormaligen Organträgers Masseverbindlichkeiten der vormaligen Organgesellschaft dar? - Hat eine Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung beim umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfänger (vormalige Organgesellschaft) oder beim anfechtenden Zahlungsempfänger (vormaliger Organträger) zu erfolgen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.05.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 1108/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 15 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2023
Erledigungs-Az: XI R 5/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 02 71