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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 2317/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 15, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 12, GewStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Fußreflexzonenmasseur, freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Fußreflexzonenmasseur nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IV R 45/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStR 2002 S. 1073 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 02 14 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2003 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 2317/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003, 530) |