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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 22/11 (BFH)
§§: AO § 251 Abs. 3, InsO § 178, AO § 130 Abs. 1, AO § 131, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Insolvenz, Feststellungsbescheid, Änderungsmöglichkeit, Ermessen, Masseverbindlichkeit
Rechtsfrage: 1. Ist ein auf § 251 Abs. 3 AO gründender Feststellungsbescheid bzw. die daraufhin erfolgte Tabelleneintragung einer entsprechenden Steuerforderung in ihren Auswirkungen einem Steuerbescheid bzw. einer Steuerfestsetzung gleichzustellen? - 2. Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid nur nach den Vorschriften der §§ 130, 131 AO geändert werden? - 3. Stellen die Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar oder gehören sie zu den Kosten des Insolvenzverfahrens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.08.2011
Vorinstanz/AZ: 7 K 7232/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2013
Erledigungs-Az: XI R 22/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 04 57