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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 1/00 (BVerfG) |
§§: | EStG § 5 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 6 Satz 1, 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Rückstellung, Dienstjubiläum, Jubiläumsrückstellung, Verfassung, Übergangsregelung, Auflösung |
Rechtsfrage: | Verstieß § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des StRG 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl I 1988, 1093) insofern gegen Art. 3 Abs. 1 GG, als die darin getroffene Regelung für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1992 - die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungen) i.S. des § 5 Abs. 4 EStG untersagte und- - für schon gebildete Rückstellungen dieser Art die gewinnerhöhende Auflösung anordnete? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | X R 60/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStR 2000 S. 233 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 02 28 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2009 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 1/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 21 10 |